Ich stehe Ihnen jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
Willkommen
Ich berate und vertrete seit mehr als 20 Jahren erfolgreich meine Mandant/inn/en. Hierbei ist es von großem Vorteil für die jeweils optimale Interessenvertretung, dass ich durch meine vielfältigen Prozesserfahrungen jeweils die gegensätzlichen Interessen der Prozessparteien (z.B. Arbeitgeber – Arbeitnehmer, Mieter – Vermieter, Käufer – Verkäufer, Erbe – Pflichtteilsberechtigter) kenne und im Einzelfall zuverlässig einschätzen kann.
Der Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit liegt im Zivilrecht. Angeboten werden sämtliche berufsüblichen Leistungen wie z.B. die Geltendmachung und Durchsetzung von Geldforderungen, Schadensersatz-, Herausgabe- und Unterlassungsansprüchen, die Abwehr unberechtigter Ansprüche, die Gestaltung rechtssicherer Verträge, Vereinbarungen und allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB).
Rechts-Gebiete
Ich verfüge über vielfältige Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich der Unterneh-mensnachfolgeplanung und Testamentsgestaltung, der Erbauseinandersetzung, der Durch-setzung bzw. Abwehr von Erb-, Vermächtnis- und Pflichtteilsansprüchen und als Testamentsvollstrecker. Im Jahre 2006 schloss ich erfolgreich den vom Kölner Anwaltverein (KAV) durchgeführten Fachanwaltslehrgang Erbrecht ab. Gerne bin ich Ihnen auch bei der rechtssicheren Formulierung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen behilflich.
Ich gestalte auf Ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittene rechtswirksame Verträge aller Art, insbesondere Arbeits- und Anstellungsverträge, Miet- und Pachtverträge, Darlehensverträge, (Unternehmens- und Praxis-)Kaufverträge usw. Zudem erstelle ich regelmäßig Gesellschaftsverträge (z.B. GbR, UG, GmbH, GmbH & Co. KG) und Satzungen von (gemeinnützigen) Vereinen und Stiftungen (vgl. hierzu den Punkt „Gesellschaftsrecht“). Ich prüfe mir vorgelegte Vertragsentwürfe im Interesse meiner Mandantschaft auf Aktualität und etwaige Risiken; bei Bedarf auch im Hinblick auf die Möglichkeiten einer Kündigung, einer Anfechtung oder eines Widerrufs/Rücktritts sowie der Geltendmachung hiermit ggf. verbun-dener Ansprüche auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
Im Arbeitsrecht verfüge ich über vielfältige Erfahrungen hinsichtlich der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern (z.B. Erstellung von Anstellungsverträgen, gerichtsfeste Formulierung von Abmahnungen und Vorbereitung von Kündigungen) und Arbeitnehmern (Geltendmachung von Weiterbeschäftigungsansprüchen nach Erhalt einer Kündigung sowie Lohn- und Urlaubsansprüchen etc.). Ich führe regelmäßig sowohl auf Arbeitgeber- als auch auf Arbeitnehmerseite erfolgreich Prozesse vor den Arbeitsgerichten (insbes. Kündigungsschutzklagen).
Ich habe die Satzungen verschiedener – überwiegend gemeinnütziger – Vereine sowie rechtsfähi-ger und nicht rechtsfähiger Stiftungen gestaltet sowie die Gründer/Stifter im Rahmen der Errichtung beraten und gegenüber dem Amtsgericht (Vereinsregister) bzw. der jeweiligen Stiftungsbehörde vertreten. Außerdem berate ich gemeinsam mit einem auf das Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierten Steu-erberater regelmäßig zahlreiche gemeinnützige steuerbefreite Stiftungen und Vereine, z.B. im Hinblick auf die Administration von Arbeitsverhältnissen mit Auslandsbezug (z.B. Entwicklungshelfer), die Verwendung von Spendenmitteln oder die ggf. notwendige Optimierung und Aktualisierung der Satzung.
Nach den jeweiligen Bedürfnissen meiner Mandantschaft (insbesondere im Hinblick auf die Vertretungsregelungen, Erbfolgeregelungen/Nachfolgeklauseln, Gewinnverteilungsabreden, Verfügungsbeschränkungen etc.) erstelle ich „maßgeschneiderte“ Gesellschaftsverträge und Geschäftsführer-Anstellungsverträge für verschiedene unternehmerische Rechtsformen (z.B. GbR/Praxisgemeinschaft, UG, GmbH, GmbH & Co. KG) und erstelle Verträge bezüglich der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen, sofern diese nicht der notariellen Beurkundung bedürfen. Außerdem vertrete ich bei Bedarf Gesellschafter bei streitigen Vermögensauseinandersetzungen im Rahmen der Auflösung von Gesellschaften oder nach einer Kündigung einzelner Gesellschafter (wobei jedoch die Vertretung eines einzelnen Gesellschafters gegen die Gesellschaft nicht möglich ist, wenn zuvor bereits die Gesellschaft vertreten wurde, da insoweit eine Interessenkollision besteht).
Ich übernehme die Regulierung von Verkehrsunfallschäden (Sach- und Personenschäden) gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers oder der eigenen Kaskoversicherung des/der Mandanten/in und die Verteidigung im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Vermeidung von Bußgeldern, Fahrverboten und/oder der Eintragung von Punkten im Flensburger Verkehrszentralregister.
Kooperationen
Schöneberg Steuerberater
Seit Gründung der Anwaltskanzlei Reschke im Jahre 1997 besteht eine enge Verbindung zu der Steuerberaterkanzlei und den dort tätigen Berufsträgern. Sämtliche Mandate mit Überschneidungen zwischen dem Steuerrecht und dem Zivilrecht können so optimal bearbeitet, betreut und zur Zufriedenheit der Mandanten abgeschlossen werden.
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Schöneberg/Dr. Ley GmbH
Ich unterhalte seit deren Gründung auch zu dieser Gesellschaft enge und vertrauensvolle berufliche Beziehungen.
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Kölner Anwaltverein
Seit Gründung der Kanzlei bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und damit seit der Verlegung der Kanzlei nach Köln auch im Kölner Anwaltverein (KAV).
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Anwalt.de
Ich bin langjähriges Mitglied bei anwalt.de. Dort finden Sie weitere Informationen und Bewertungen.
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Ich stehe Ihnen jederzeit gern mit Rat und Tat zur Seite und freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.
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